Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. Oktober 2017 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf (
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 5.713,09 nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 4. April 2016 sowie Inkassokosten in Höhe von € 250,10 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens, trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin begehrt Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Stromliefervertrags.
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