OLG Düsseldorf - Urteil vom 20.03.2019
27 U 36/17
Normen:
BGB § 311a Abs. 2 S. 1; BGB § 154 Abs. 1 S. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 12.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 341/16

Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Stromliefervertrags

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.2019 - Aktenzeichen 27 U 36/17

DRsp Nr. 2019/15424

Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Stromliefervertrags

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. Oktober 2017 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf (11 O 341/16) - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 5.713,09 nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 4. April 2016 sowie Inkassokosten in Höhe von € 250,10 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens, trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 311a Abs. 2 S. 1; BGB § 154 Abs. 1 S. 1 ;

Gründe

I.

Die Klägerin begehrt Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Stromliefervertrags.