OLG Brandenburg - Urteil vom 29.06.2022
7 U 60/21
Normen:
GmbHG § 43 Abs. 2; GmbHG § 46 Nr. 5 und Nr. 8;
Fundstellen:
NZG 2022, 1351
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 19.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 193/20

Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen aus einer Tätigkeit als GeschäftsführerErwerb eines CaravansSorgfalt eines ordentlichen GeschäftsmannesReichweite einer Entlastung

OLG Brandenburg, Urteil vom 29.06.2022 - Aktenzeichen 7 U 60/21

DRsp Nr. 2022/10688

Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen aus einer Tätigkeit als Geschäftsführer Erwerb eines Caravans Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes Reichweite einer Entlastung

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 19.03.2021, Az. 6 O 193/20 unter Zurückweisung der weiter gehenden Berufung abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 31.969,15 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.08.2020 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 13 %, der Beklagte zu 87 %.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Normenkette:

GmbHG § 43 Abs. 2; GmbHG § 46 Nr. 5 und Nr. 8;

Gründe:

I.