Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 29. Oktober 2020 teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.957,41 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 8. Dezember 2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
3.Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 2/3 und die Beklagte 1/3 zu tragen.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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