Auf die Berufung des Klägers wird das am 12.10.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ab 01.04.2016 bis zu seinem Ableben monatlich 157,02 €, jeweils bis zum 3. eines jeden Monats, zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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