OLG München - Endurteil vom 29.07.2019
21 U 2981/18
Normen:
BGB § 823; BGB § 254;
Fundstellen:
FamRZ 2020, 300
NJW 2020, 485
NJW-RR 2020, 88
Vorinstanzen:
LG Ingolstadt, vom 20.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 31 O 1970/17

Schadensersatzanspruch auf Grund einer Verletzung während der Teilnahme an einer JugendfreizeitNachweis einer PflichtverletzungFahrlässige Verletzung von Aufsichtspflichten oder ÜberwachungspflichtenSubjektiv besonders vorwerfbares Verhalten

OLG München, Endurteil vom 29.07.2019 - Aktenzeichen 21 U 2981/18

DRsp Nr. 2019/13091

Schadensersatzanspruch auf Grund einer Verletzung während der Teilnahme an einer Jugendfreizeit Nachweis einer Pflichtverletzung Fahrlässige Verletzung von Aufsichtspflichten oder Überwachungspflichten Subjektiv besonders vorwerfbares Verhalten

1. Bei einer einfach fahrlässigen Verletzung von Aufsichts- oder Überwachungspflichten spricht eine tatsächliche Vermutung für die Schadensursächlichkeit bereits dann, wenn eine ordnungsgemäße Beaufsichtigung an sich geeignet gewesen wäre, den Schaden zu verhindern, oder sich gerade diejenige Gefahr verwirklicht hat, der durch die verletzte Verhaltenspflicht begegnet werden sollte. 2. Hält ein Kind ein Messer aus Unerfahrenheit heraus falsch herum und kommt es deshalb zu einer Verletzung, ist dieses Vorgehen in keiner Weise subjektiv besonders vorwerfbar.

Tenor

1. 2. 3. 4.