Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 5. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 21. Juli 2016 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Klägerin nimmt die beklagte Bank wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit der Finanzierung ihrer Augenarztpraxis auf Schadensersatz in Anspruch.
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