Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Festsetzung des Streitwerts im Beschluss der 31. Kammer für Handelssachen - Commercial Court - des Landgerichts Stuttgart vom 15.10.2021 (
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
I.
Der Antragsteller hat als Aktionär der ... AG (im Folgenden: Streithelferin) die Zulassung gem. § 148 AktG zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Antragsgegner zu 1 (einem Aufsichtsratsmitglied der Streithelferin) und dem Antragsgegner zu 2 (dem Vorstand der Streithelferin) im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung von Beratungsverträgen begehrt.
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