OVG Bremen - Urteil vom 17.10.2018
2 LB 228/17
Normen:
BGB § 276 Abs. 1 S. 1; BGB § 276 Abs. 2; BGB § 839 Abs. 3; GG Art. 33 Abs. 2; BBG § 9;
Fundstellen:
ZBR 2019, 261
Vorinstanzen:
VG Bremen, vom 27.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 1950/11

Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen unterlassener Beförderung; Kausalzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und infolge der unterbliebenen Beförderung entstandenem Schaden bei Übertragung des höherbewerteten Dienstpostens oder Arbeitspostens gegenüber dem Beamten bis zum Beförderungsstichtag

OVG Bremen, Urteil vom 17.10.2018 - Aktenzeichen 2 LB 228/17

DRsp Nr. 2018/18310

Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen unterlassener Beförderung; Kausalzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und infolge der unterbliebenen Beförderung entstandenem Schaden bei Übertragung des höherbewerteten Dienstpostens oder Arbeitspostens gegenüber dem Beamten bis zum Beförderungsstichtag

Schadensersatz wegen unterlassener Beförderung (hier: abgelehnt). Kein adäquater Kausalzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und infolge der unterbliebenen Beförderung entstandenem Schaden, wenn dem Beamten bis zum Beförderungsstichtag noch kein höherbewerteter Dienst- oder Arbeitsposten übertragen war.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 27.01.2015 - 6. Kammer - aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 276 Abs. 1 S. 1; BGB § 276 Abs. 2; BGB § 839 Abs. 3; GG Art. 33 Abs. 2; BBG § 9;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über einen Schadensersatzanspruch des Klägers wegen rechtswidrig unterlassener Beförderung.