Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 11. Februar 2020 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin, die eine Freiflächen-Photovoltaikanlage betreibt, verlangt von der beklagten Netzbetreiberin Schadensersatz wegen der Verweisung an einen für sie ungünstigen Netzverknüpfungspunkt.
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