BGH - Urteil vom 22.09.2022
VII ZR 786/21
Normen:
BGB § 31; BGB § 826;
Vorinstanzen:
LG Nürnberg-Fürth, vom 28.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 3379/19
OLG Nürnberg, vom 23.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 12 U 4409/19

Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den Hersteller wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung durch Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung; Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten

BGH, Urteil vom 22.09.2022 - Aktenzeichen VII ZR 786/21

DRsp Nr. 2022/14752

Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den Hersteller wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung durch Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung; Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten

1. Eine auf den Anspruchsgrund bezogene Revisionszulassung erfasst jedenfalls alle Anspruchsvoraussetzungen und Einwendungen, die für den Erlass eines gedachten Grundurteils hätten erledigt werden müssen. So verhält es sich auch - wie hier - hinsichtlich eines Anspruchs auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten, soweit dessen Voraussetzungen für den Erlass eines die Anwaltskosten umfassenden Grundurteils hättengeklärt werden müssen und folglich selbst dann von der Revisionszulassung erfasstwären, wenn diese auf den Anspruchsgrund beschränkt sein sollte.