OLG Düsseldorf - Beschluss vom 09.07.2020
23 U 70/20
Normen:
StBerG § 57 Abs. 3;
Fundstellen:
GmbHR 2021, 770
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 06.03.2020 - Vorinstanzaktenzeichen O 56/19

Schadensersatzanspruch gegen einen SteuerberaterPflichten eines Steuerberaters bei Lohnabrechnung und LohnkontenführungNachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.07.2020 - Aktenzeichen 23 U 70/20

DRsp Nr. 2021/5675

Schadensersatzanspruch gegen einen Steuerberater Pflichten eines Steuerberaters bei Lohnabrechnung und Lohnkontenführung Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen

Tenor

Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass eine Zurückweisung ihrer Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO in Betracht kommt.

Sie erhält Gelegenheit, zu diesem Hinweis bis zum

07.08.2020

Stellung zu nehmen.

Normenkette:

StBerG § 57 Abs. 3;

Gründe

I.

1. 2. 3. 4.