1. In Ergänzung zum Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 03.06.2019 -
2. Der Senat beabsichtigt, den Streitwert für das Berufungsverfahren auf 8.500,00 € festzusetzen.
Die Klägerin kann zu den nachfolgenden Hinweisen
binnen zwei Wochen
ab Erhalt dieses Beschlusses Stellung nehmen.
1.
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