LG Stuttgart, vom 06.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 130/15
Schadensersatzanspruch wegen pflichtwidriger MandatsbearbeitungTätigkeit als TreuhänderAbwicklung von LebensversicherungsverträgenPflichten bei einem eingeschränkten Mandat
OLG Stuttgart, Urteil vom 17.01.2017 - Aktenzeichen 12 U 160/15
DRsp Nr. 2020/14796
Schadensersatzanspruch wegen pflichtwidriger MandatsbearbeitungTätigkeit als TreuhänderAbwicklung von LebensversicherungsverträgenPflichten bei einem eingeschränkten Mandat
Ein Rechtsanwalt muss auch bei einem eingeschränkten Mandat vor Gefahren auch außerhalb des beschränkten Mandatsgegenstands warnen, wenn diese ihm bekannt oder für ihn offenkundig sind oder sich ihm bei ordnungsgemäßer Bearbeitung hätten aufdrängen müssen und wenn er Grund zu der Annahme hat, dass sich der Mandant der ihm drohenden Nachteile nicht bewusst ist.
Tenor
1.
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 06.10.2015 - 9 O 130/15 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
(1.) (2.) (3.) 2. 3. 4.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.