für R e c h t erkannt:
1. Die Berufung des Klägers gegen das am 1. November 2017 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
3. Das Berufungsurteil und die angefochtene Entscheidung sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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