Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 28.06.2016, Az.
Es wird festgestellt, dass der Beklagten aus dem Darlehensvertrag zum Konto mit der Nr. 249 ... gegen die Klägerin über den gesondert geltend gemachten Betrag von 800.000 € nebst Zinsen hinaus eine Forderung von nicht mehr als 198.786,93 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 2,5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.03.2013 zusteht.
b)Im Übrigen werden die Klage ab- und die Berufung zurückgewiesen.
2.Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 63 % und die Beklagte 37 %.
3.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|