Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 22. September 2016 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an den Antragsteller 297,83 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26. Mai 2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird der Antrag vom 15. Juli 2016 abgewiesen.
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