Auf die Berufung des Beklagten wird das am 20.04.2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin denjenigen Schaden zu ersetzen, der ihr durch notwendige Planungs- und Überwachungskosten im Zusammenhang mit dem Ausbau der vorhandenen Treppen und der Neuherstellung der Treppen im Haus A-Straße in Düsseldorf im Haupthaus vom Keller bis ins Dachgeschoss und in der Einliegerwohnung vom Keller bis ins Obergeschoss entsteht.
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