Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 22.11.2019 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - Az.
Die Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.
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