Auf die Berufungen des Klägers und der Drittwiderbeklagten wird das am 13.04.2018 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg (
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 38.352,80 € zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. seit dem 11.05.2017 Zug um Zug gegen Übertragung/Abtretung der Rechte aus dem Kauf- und Überlassungsvertrag vom 22.12.2015 mit der V GmbH, Lstr. #1, 00000 I, nebst Übereignung der diesem Vertrag zu Grunde liegenden Storagesysteme zu zahlen.
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