BGB § 826; BGB § 31; VO (EG) 715/2007 Art. 5 Abs. 2 S. 2 Buchst. a);
Vorinstanzen:
LG Aschaffenburg, vom 31.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 157/18
Schadensersatzansprüche nach einem FahrzeugkaufZulässigkeit eines ThermofenstersSicherer Betrieb eines Fahrzeugs
OLG Bamberg, Beschluss vom 31.03.2020 - Aktenzeichen 3 U 57/19
DRsp Nr. 2020/8360
Schadensersatzansprüche nach einem FahrzeugkaufZulässigkeit eines ThermofenstersSicherer Betrieb eines Fahrzeugs
Ein sogenanntes "Thermofenster" ist zulässig, wenn die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten.
Tenor
1.
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Endurteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 31.01.2019, Az. 13 O 157/18, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2ZPO zurückzuweisen.
2.
Der Kläger erhält Gelegenheit, hierzu bis zum 29.04.2020 Stellung zu nehmen.
Normenkette:
BGB § 826; BGB § 31; VO (EG) 715/2007 Art. 5 Abs. 2 S. 2 Buchst. a);
Entscheidungsgründe
I.
Hinsichtlich des erstinstanzlichen Sach- und Streitstands wird gem. § 540ZPO auf die Feststellungen im erstinstanzlichen Urteil Bezug genommen. Lediglich ergänzend bzw. erläuternd ist auszuführen:
Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche nach einem Fahrzeugkauf.
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