Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15.03.2021 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Frankfurt (Oder), Az.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 4.013,21 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.04.2017 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger diejenigen künftigen materiellen wie immateriellen Schäden unter Berücksichtigung eines Mithaftungsanteils von 50 % zu ersetzen, die ihm in Zukunft aus dem Unfallereignis vom ...... 2015 auf der ..., ... erwachsen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger und/oder sonstige Dritte übergegangen sind oder noch übergehen werden.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von weiteren vorgerichtlichen Gebührenansprüchen der Rechtsanwälte ..., ..., ... in Höhe von 221,22 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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