Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18.01.2019 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Aachen -
Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Beklagten des Rechtsstreits erster Instanz und des selbständigen Beweisverfahren LG Aachen
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 13 % und die Beklagte zu 87 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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