Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 6.12.2017 - Az.: 2/16
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Der Kläger hat von der Beklagten Schadensersatz wegen Beschädigung seiner Mietwohnung verlangt.
Der Kläger ist Mieter einer Wohnung, die Beklagte ist Mieterin der darüber liegenden Wohnung. Am 19.5.2015 trat Wasser aus dem Leitungssystem des Hauses aus und drang in die Wohnung des Klägers ein.
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