Auf die Berufung des Klägers wird das am 19.05.2016 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn (
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 35.800 € nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.01.2016 zu zahlen Zug um Zug gegen Übertragung der treuhänderischen Kommanditbeteiligung des Klägers an der E2 GmbH & Co. KG in Höhe von nominal 40.000 € (Zeichnungs-Nr. ######61).
Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte im Annahmeverzug mit vorbezeichneter Übertragung befindet.
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