1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 22.12.2016 abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.650,34 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 07.01.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 88 % und die Beklagte zu 12 % zu tragen.
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