Auf die Revision des Klägers wird der Beschluss des Oberlandesgerichts Rostock - Senat für Landwirtschaftssachen - vom 23. Februar 2016 aufgehoben.
Die Sache wird zur Verhandlung und neuen Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen
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