Die Rechtsbeschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des 22. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main mit Sitz in Darmstadt vom 29. Juli 2019 wird als unzulässig verworfen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens.
Gegenstandswert: 55.000 €
I.
Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Ersatz materiellen und immateriellen Schadens wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung und unzureichender Aufklärung in Anspruch.
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