Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 11.09.2014, Az.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger € 8.830,90 brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus € 5.434,40 seit 24.05.2014, aus € 5.774,05 seit 17.06.2014, aus € 6.793,00 seit 07.09.2014, aus € 7.472,30 seit 28.11.2014 und aus € 8.830,90 seit 13.03.2015 zu zahlen.
b)Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger am 01.04.2015, am 01.05.2015 und am 01.06.2015 jeweils € 339,65 brutto zu zahlen.
c)Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
2.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
3. 4.
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