I. Streitig ist in der Hauptsache der Abzug von Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit in 1999.
Der Antragsteller (Ast) war bis 1991 Geschäftsführer der C... GmbH (GmbH). Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erwirkte die GmbH in 1997 gegen den Ast ein rechtskräftiges Urteil auf Schadenersatz wegen Verletzung seiner Geschäftsführerpflichten nach § 43 Abs.1 GmbHG (Grund- und Teilurteil des Landgerichts Hamburg v. 16.12.1994 - 305 O 231/93 - und Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts v. 26.9.1997 - 11 U 21/95 -; Bl. 99, 127 Einkommensteuerakte).
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