1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 19.11.2021, Az.
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in Höhe von 43.500 € erledigt ist.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.463,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.04.2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 96 %, die Beklagte trägt 4 %.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 230.000 € festgesetzt.
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