Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 17. Juni 2019 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte wegen eines verschwundenen Safebags der Klägerin zum Schadensersatz verpflichtet ist.
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