1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 24.02.2020, Az.
2. Die Klage wird abgewiesen.
3. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Erstattung finanzieller Einbußen beim Elterngeld in Höhe von insgesamt 933,16 €, die dadurch entstanden sind, dass die Beklagten die Monate April, Mai und Juni 2018 nicht im Jahr 2018, sondern erst nach Abschluss eines Vorprozesses im Jahr 2019 abgerechnet und bezahlt haben.
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