Streitig ist die Berücksichtigung von Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wegen Aufwendungen für ein Schadstoffgutachten (Veranlagungsjahr 1994) sowie wegen Aufwendungen während des Leerstandes (Veranlagungsjahre 1995 und 1996).
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