FG Schleswig-Holstein, vom 11.12.2002 - Aktenzeichen 3 K 133/00
DRsp Nr. 2003/6033
Schädliche Verwendung einer Lebensversicherung
Das Tatbestandmerkmal zur schädlichen Verwendung einer Kapitallebensversicherung in § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG "der Tilgung eines Darlehens dienen" setzt eine rechtlich verbindliche Verpflichtung des Darlehensnehmers voraus, das Darlehen mit den Ansprüchen aus einer bestimmten Lebensversicherung zu tilgen (Tilgungsvereinbarung) oder die Ansprüche nicht anderweitig zu verwenden (Negativklausel).