BFH - Urteil vom 02.08.2006
XI R 44/05
Normen:
EStG § 7g Abs. 7 ;
Fundstellen:
BB 2006, 2400
BFH/NV 2006, 2342
BFHE 214, 486
BStBl II 2006, 903
DB 2006, 2376
DStR 2006, 1931
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 05.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 4866/03

Schädlichkeit von geringfügigen Beteiligungen an Mitunternehmerschaften bei der Beurteilung der Existenzgründer-Eigenschaft

BFH, Urteil vom 02.08.2006 - Aktenzeichen XI R 44/05

DRsp Nr. 2006/25792

Schädlichkeit von geringfügigen Beteiligungen an Mitunternehmerschaften bei der Beurteilung der Existenzgründer-Eigenschaft

»1. Bei der Beurteilung, ob jemand Existenzgründer ist, sind Gewinneinkünfte aus Beteiligungen an mehreren Mitunternehmerschaften von jeweils weniger als 1 v.H. schädlich; auf die Höhe und die Art der Gewinneinkünfte kommt es nicht an. 2. Der Gesetzgeber ist bei der Beurteilung, wen er als Existenzgründer i.S. des § 7g Abs. 7 EStG ansehen will, nicht daran gehindert, allein auf den Bezug von Gewinneinkünften abzustellen. Der Grundsatz der Rechtsformneutralität als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes verlangt nicht, dass Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft und an einer Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) in jeder Beziehung gleich behandelt werden.«

Normenkette:

EStG § 7g Abs. 7 ;

Gründe: