FG Hessen, vom 05.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 4866/03
Schädlichkeit von geringfügigen Beteiligungen an Mitunternehmerschaften bei der Beurteilung der Existenzgründer-Eigenschaft
BFH, Urteil vom 02.08.2006 - Aktenzeichen XI R 44/05
DRsp Nr. 2006/25792
Schädlichkeit von geringfügigen Beteiligungen an Mitunternehmerschaften bei der Beurteilung der Existenzgründer-Eigenschaft
»1. Bei der Beurteilung, ob jemand Existenzgründer ist, sind Gewinneinkünfte aus Beteiligungen an mehreren Mitunternehmerschaften von jeweils weniger als 1 v.H. schädlich; auf die Höhe und die Art der Gewinneinkünfte kommt es nicht an.2. Der Gesetzgeber ist bei der Beurteilung, wen er als Existenzgründer i.S. des § 7g Abs. 7EStG ansehen will, nicht daran gehindert, allein auf den Bezug von Gewinneinkünften abzustellen. Der Grundsatz der Rechtsformneutralität als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes verlangt nicht, dass Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft und an einer Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) in jeder Beziehung gleich behandelt werden.«