I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG. Sie wurde zum 1. Januar 1999 gegründet. Komplementärin war die X-Beteiligungsgesellschaft. Kommanditisten waren die Eheleute A und B, die zugleich gesetzliche Vertreter der Komplementärin waren.
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