FG München - Urteil vom 30.06.2000
13 K 5060/99
Normen:
AO 1977 § 125 Abs. 1 ; AO § 162 Abs. 1 Nr. 2 ; AO 1977 §§ 172 ff.;

Schätzung der Besteuerungsgrundlagen wegen Nichtabgabe der ESt-Erklärung; Rüge der Nichtigkeit der Steuerfestsetzung; Einkommensteuer 1996

FG München, Urteil vom 30.06.2000 - Aktenzeichen 13 K 5060/99

DRsp Nr. 2001/2089

Schätzung der Besteuerungsgrundlagen wegen Nichtabgabe der ESt-Erklärung; Rüge der Nichtigkeit der Steuerfestsetzung; Einkommensteuer 1996

Bei einer wegen Nichtabgabe der Steuererklärung notwendig gewordenen Schätzung der Besteuerungsgrundlagen führen Schätzungsfehler regelmäßig nicht zur Nichtigkeit, sondern allemfalls zur Anfechtbarkeit des Schätzungsbescheids, sofern das Finanzamt nicht bewußt zum Nachteil des Steuerpflichtigen geschätzt hat.

Normenkette:

AO 1977 § 125 Abs. 1 ; AO § 162 Abs. 1 Nr. 2 ; AO 1977 §§ 172 ff.;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Kläger (Kl) ist als Speditionskaufmann nichtselbständig tätig, die Klägerin (Klin) hat einen Gewerbebetrieb (Datenverarbeitung und Software-Entwicklung).