Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
Die Streitsache befindet sich im 2. Rechtsgang.
Streitig sind die vom Beklagten nach einer Betriebsprüfung vorgenommenen Erhöhungen bei den Erlösen des Gewerbebetriebs des Klägers "X".
Die Kläger sind Eheleute und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt (Steuernummer - seit Fusion der Finanzämter ... und ... - .....). Der Kläger erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb, und zwar aus seinem Betrieb "...." (Steuernummer ...) und der Gaststätte "X" (Steuernummer...). Für beide Betriebe ermittelt er seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 5 i.V.m. § 4 Abs. 1 EStG. Des Weiteren erzielt er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Klägerin ist im ...betrieb des Klägers angestellt.
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