FG Hamburg, Urteil vom 22.02.2010 - Aktenzeichen 2 K 59/08
DRsp Nr. 2010/7147
Schätzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb
Im Rahmen der Schätzungsbefugnis des Gerichts kann dieses eine andere Einkunftsart - hier gewerbliche Einkünfte anstatt sonstige Einkünfte i. S. v. § 22 Nr. 3 EStG - seiner Schätzung zugrunde legen.