FG Münster - Urteil vom 21.09.2000
14 K 3157/96 F
Normen:
AO § 162 Abs. 1 ; AO § 180 Abs. 1 ; AO § 180 Abs. 1 Nr. 2a ; EStG § 15 Abs. 1 ; EStG § 15 Abs. 1 S 1 ; EStG § 15 Abs. 1 S 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 17

Schätzung von Sonderbetriebsausgaben

FG Münster, Urteil vom 21.09.2000 - Aktenzeichen 14 K 3157/96 F

DRsp Nr. 2002/18124

Schätzung von Sonderbetriebsausgaben

Wird eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte nicht abgegeben, so ist das Finanzamt berechtigt, die Besteuerungsgrundlagen insgesamt zu schätzen. Die Berücksichtigung weiterer Sonderbetriebsausgaben ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Normenkette:

AO § 162 Abs. 1 ; AO § 180 Abs. 1 ; AO § 180 Abs. 1 Nr. 2a ; EStG § 15 Abs. 1 ; EStG § 15 Abs. 1 S 1 ; EStG § 15 Abs. 1 S 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Strittig ist bei der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung 1994, ob das Finanzamt (FA) verpflichtet ist, weitere Sonderbetriebsausgaben zu berücksichtigen.

Der Kläger (Kl.) ist von Beruf Arzt. Er gründete zusammen mit dem Architekten M. die ... (... GmbH), an der er und M. jeweils zu 50% beteiligt waren. Diese GmbH wurde später Komplementärin der ... GmbH & Co. KG. An der KG sind der Kl. wie seine damalige Ehefrau und weitere Personen als Kommanditist beteiligt.