Streitig ist, wieweit zu den Stichtagen noch Vermögen aus festverzinslichen Wertpapieren vorhanden war und wieweit dies dem Kläger zuzurechnen ist.
Nach einem Pressebericht in der Tageszeitung wurden dem Vater des Klägers, Z, am 24.02.1991 Briefmarken nach Schätzung der Polizei mit einem Katalogwert von annähernd 300.000 DM gestohlen. Mit Schreiben vom 28.02.1991 wurde für den Vater des Klägers beim Finanzamt Selbstanzeige wegen einer bisher nicht erklärten Briefmarkensammlung mit einem geschätzten Wert von 250.000 DM (Katalogwert: 1,25 Mio. DM) erstattet.
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