Der Beklagte veranlagte den Kläger für die Streitjahre 2004 bis 2005 zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer. Der Kläger betreibt bzw. betrieb eine Gewerbe "Klempnerei, Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungsinstallation" als Einzelunternehmen.
Da der Kläger Steuererklärungen nicht abgab, schätzte der Beklagte die Besteuerungsgrundlagen.
Die Schätzungsbescheide Einkommensteuer und Umsatzsteuer 2004 und 2005 wurden öffentlich zugestellt (Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung vom 14.06.2006; s. ESt-Akte), da die Anschrift des Klägers nicht ermittelt werden konnte.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|