FG München - Beschluss vom 11.09.2002
13 V 1270/02
Normen:
AO § 162 Abs. 1 ; AO § 162 Abs. 2 S. 1, 2 ; AO § 90 Abs. 1 ;

Schätzungsbefugnis des Finanzamts wegen auffälliger Unterschreitung der amtlichen Richtsätze und ungeklärter Einzahlungen auf betrieblichen Bankkonten (angebliche Spielbankgewinne); Einkommensteuer 1997

FG München, Beschluss vom 11.09.2002 - Aktenzeichen 13 V 1270/02

DRsp Nr. 2003/8733

Schätzungsbefugnis des Finanzamts wegen auffälliger Unterschreitung der amtlichen Richtsätze und ungeklärter Einzahlungen auf betrieblichen Bankkonten (angebliche Spielbankgewinne); Einkommensteuer 1997

Auffällige Unterschreitungen der amtlichen Richtsätze können ein hinreichender Anlass sein, die materielle Richtigkeit der Buchführung anzuzweifeln und eine Zuschätzung gewerblicher Betriebseinnahmen vorzunehmen (Anschluss an das BFH-Urteil vom 24. November 1993 X R 12/89, BFH/NV 1994, 766, 767).

Normenkette:

AO § 162 Abs. 1 ; AO § 162 Abs. 2 S. 1, 2 ; AO § 90 Abs. 1 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist im Einspruchsverfahren, ob der Antragsgegner (das Finanzamt -FA-) zu Recht den Gewinn des Antragstellers aus Gewerbebetrieb 1997 im Schätzungswege um 69.000 DM (angebliche Spielbankgewinne) sowie DM 170.000 (Entnahmezurechnung im Streitjahr) erhöht hat. Entsprechendes gilt für die Erhöhung der Bruttoumsätze.

Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird auf Tz. 1.9, 1.10 a und 7.2 des Berichts über die Außenprüfung vom 20. Dezember 2001, die Akten und die von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze Bezug genommen.

Die Antragsteller beantragten,