BFH - Beschluss vom 16.03.2012
IX B 156/11
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1, 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2012, 983
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 01.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 7001/09

Schaffung eines Vertrauenstatbestandes durch eine Festsetzung der Eigenheimzulage

BFH, Beschluss vom 16.03.2012 - Aktenzeichen IX B 156/11

DRsp Nr. 2012/8016

Schaffung eines Vertrauenstatbestandes durch eine Festsetzung der Eigenheimzulage

1. NV: Durch eine (auch antragsgemäße) Festsetzung der Eigenheimzulage wird kein Vertrauenstatbestand geschaffen, der die Finanzbehörde nach Treu und Glauben an der Aufhebung oder Änderung des Bescheids finden könnte. 2. NV: Der pauschale Hinweis auf nicht näher zitierte umfangreiche höchstrichterliche Rechtsprechung anderer oberster Bundesgerichte reicht für die Darlegung wie Annahme einer Divergenz nicht aus.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1, 2;

Gründe

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Zum Teil entspricht ihre Begründung nicht den Darlegungsanforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO); im Übrigen liegen die von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) geltend gemachten Zulassungsgründe auch nicht vor.