BFH - Urteil vom 07.11.2006
IX R 4/06
Normen:
AO (1977) § 41 Abs. 1, 2 ; EigZulG § 1 § 2 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BB 2007, 198
BFH/NV 2007, 304
BFHE 216, 479
BStBl II 2007, 372
DB 2007, 446
DStRE 2007, 301
NZM 2007, 374
ZEV 2007, 189
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 21.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 792/02

Scheindarlehen als mittelbare Grundstücksschenkung; Vorliegen eines Scheingeschäftes

BFH, Urteil vom 07.11.2006 - Aktenzeichen IX R 4/06

DRsp Nr. 2007/342

Scheindarlehen als mittelbare Grundstücksschenkung; Vorliegen eines Scheingeschäftes

»1. Nicht mit Anschaffungskosten belastet und deshalb nicht anspruchsberechtigt (hier: eigenheimzulagenberechtigt) ist, wer den für den Kauf eines bestimmten Grundstücks vorgesehenen Geldbetrag vor dem Erwerb des Grundstücks zugesagt und bis zur Tilgung des Kaufpreises schenkweise zur Verfügung gestellt bekommt. 2. Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Vertragsparteien --offenkundig-- die notwendigen Folgerungen aus einem Darlehensvertrag bewusst nicht ziehen, weil das Darlehen von vornherein nicht zurückgezahlt werden soll.«

Normenkette:

AO (1977) § 41 Abs. 1, 2 ; EigZulG § 1 § 2 Abs. 1 ;

Gründe: