FG Sachsen - Urteil vom 06.05.2021
8 K 31/21
Normen:
ErbStG § 7 Abs. 8 S. 1;
Fundstellen:
ZEV 2022, 431

Schenkung durch Abtretzung eines Geschäftsanteils durch die Erben in ungeteilter Erbengemeinschaft an die GmbH

FG Sachsen, Urteil vom 06.05.2021 - Aktenzeichen 8 K 31/21

DRsp Nr. 2022/7299

Schenkung durch Abtretzung eines Geschäftsanteils durch die Erben in ungeteilter Erbengemeinschaft an die GmbH

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ErbStG § 7 Abs. 8 S. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Abtretung eines Geschäftsanteils an der H. GmbH durch die Miterben nach D. in ungeteilter Erbengemeinschaft an die H. GmbH als eigenen Geschäftsanteil nach § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG als Schenkung an den mittelbar an der H. GmbH beteiligten Kläger gilt und ggf. ob der Kläger dabei begünstigtes Vermögen i.S.v. § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG erworben hat.