Streitig ist, ob dem Kläger von seiner Schwiegermutter ein Grundstücksanteil unentgeltlich übertragen wurde und daher gegen ihn Schenkungsteuer festzusetzen ist.
Frau A , die Schwiegermutter des Klägers, war zusammen mit ihrem Ehemann, H , Eigentümer zu je 1/2 der Eigentumswohnung E - Str. xxx in P .
Hinsichtlich dieser Immobilie wurde durch notariellen Vertrag vom 24. August 1998 (Urkundenrolle Nr. xxx aus 1998 des Notars R ) folgende Übergabevereinbarung zwischen dem Kläger, seinen Schwiegereltern und seiner Ehefrau , Frau S , getroffen:
Die Übergeber (Schwiegereltern des Klägers) übergeben
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