FG München - Gerichtsbescheid vom 24.08.2015
4 K 3124/12
Normen:
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; AO § 39 Abs. 2; BGB § 430;
Fundstellen:
DStR 2016, 9
ZEV 2016, 156

Schenkungsteuer bei Übertragung von Einzel- und Gemeinschaftskonten durch Ehegatten auf eine liechtensteinische Familienstiftung

FG München, Gerichtsbescheid vom 24.08.2015 - Aktenzeichen 4 K 3124/12

DRsp Nr. 2015/19729

Schenkungsteuer bei Übertragung von Einzel- und Gemeinschaftskonten durch Ehegatten auf eine liechtensteinische Familienstiftung

1. Eine Schenkung unter Lebenden erfordert, dass der Empfänger über das Zugewendete im Verhältnis zum Leistenden tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann. Für diese Beurteilung kommt es ausschließlich auf die Zivilrechtslage und nicht darauf an, welcher Person bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise das übertragene Vermögen nach § 39 Abs. 2 AO zuzurechnen ist. 2. Kann auch der Ehegatte, der keine Einzahlungen auf das Oder-Konto leistet, auf die vom anderen Ehegatten geleisteten Mittel zur Bildung eigenen Vermögens zugreifen, kann dies dafür sprechen, dass es bei der gesetzlichen Ausgleichsregel des § 430 BGB bleiben sollte und jeder Ehegatte über den danach auf ihn entfallenden Teil des Kontoguthabens tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann.