FG Düsseldorf - Beschluss vom 22.10.2014
4 K 488/14 Erb
Normen:
ErbStG i.d.F. des BeitrRLUmsG § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst a; ErbStG i.d.F. des BeitrRLUmsG § 2 Abs 1 Nr 3; ErbStG i.d.F. des BeitrRLUmsG § 2 Abs 3; ErbStG i.d.F. des BeitrRLUmsG § 14; ErbStG i.d.F. des BeitrRLUmsG § 15 Abs. 1; ErbStG i.d.F. des BeitrRLUmsG § 16 Abs 1 Nr 2; ErbStG i.d.F. des BeitrRLUmsG § 16 Abs 2; AEUV Art 63 Abs 1; AEUV Art 65; AEUV Art. 267 Abs. 2;
Fundstellen:
BB 2014, 2774
DB 2014, 12
DStRE 2015, 55

Schenkungsteuer: Unionsrechtmäßigkeit der Freibetragsregelung für beschränkt Steuerpflichtige nach Einführung der Wahlmöglichkeit des § 2 Abs 3 ErbStG durch das BeitrRLUmsG

FG Düsseldorf, Beschluss vom 22.10.2014 - Aktenzeichen 4 K 488/14 Erb

DRsp Nr. 2015/730

Schenkungsteuer: Unionsrechtmäßigkeit der Freibetragsregelung für beschränkt Steuerpflichtige nach Einführung der Wahlmöglichkeit des § 2 Abs 3 ErbStG durch das BeitrRLUmsG

Der EuGH wird um eine Vorabentscheidung zu folgender Frage ersucht: Ist Art. 63 Abs. 1 i.V.m. Art. 65 AEUV dahin auszulegen, dass er der Regelung eines Mitgliedstaats, die hinsichtlich der Berechnung der Schenkungsteuer vorsieht, dass der Freibetrag auf die Steuerbemessungsgrundlage im Fall der Schenkung eines im Inland belegenen Grundstücks dann, wenn Schenker und Schenkungsempfänger zur Zeit der Ausführung der Schenkung ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat hatten, niedriger ist als der Freibetrag, der zur Anwendung gekommen wäre, wenn zumindest einer von ihnen zu diesem Zeitpunkt seinen Wohnsitz im erstgenannten Mitgliedstaat gehabt hätte, auch dann entgegensteht, wenn eine andere Regelung des Mitgliedstaats vorsieht, dass auf Antrag des Schenkungsempfängers der höhere Freibetrag - unter Einbeziehung aller von dem Schenker anfallenden Erwerbe zehn Jahre vor und zehn Jahre nach der Ausführung der Schenkung - zur Anwendung kommt?

Tenor

Das Verfahren wird ausgesetzt.

Der Gerichtshof der Europäischen Union wird um eine Vorabentscheidung zu folgender Frage ersucht: