Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 29.06.2017 – 7 K 1654/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Der Vater des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) war alleiniger Kommanditist einer GmbH & Co. KG (KG) und alleiniger Gesellschafter der Komplementär-GmbH. Die KG war die alleinige, im Grundbuch eingetragene Eigentümerin eines Grundstücks mit einem Buchwert in Höhe von 140.000 € und einem Verkehrswert in Höhe von ca. 600.000 €.
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